Ständiger Veterinärausschuss stimmt der Aussetzung der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus China zu
European
Union
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IP/02/143 Brüssel, 25. Januar 2002 |
Der Ständige Veterinärausschuss (SVA) befürwortete heute den Vorschlag der Kommission, die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus China, die für den menschlichen Verzehr oder die Tierernährung vorgesehen sind, auszusetzen. Die Aussetzung tritt in Kürze mit der Verabschiedung eines Kommissionsbeschlusses in Kraft. Produkte, die bereits auf dem Wege sind, werden in die EU hereingelassen, werden jedoch von den Mitgliedstaaten einer verstärkten Kontrolle und Tests unterzogen. Die mengenmäßig wichtigsten Produktkategorien, die von dieser Aussetzung betroffen sind, sind Honig, Kaninchenfleisch, Geflügel und Meeresfrüchte wie etwa Krabben oder Garnelen. Eine Mission des Lebensmittel- und Veterinäramtes (LVA) der EU ergab kürzlich schwere Mängel im chinesischen Rückstandskontrollsystem und Probleme im Zusammenhang mit dem Einsatz verbotener Substanzen in der Tiermedizin. Die EU-Bestimmungen fordern entsprechende Maßnahmen in Bezug auf die Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern, die eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen können (Richtlinien 97/78/EG und 95/53/EG für die Tierernährung). Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Situation Ende Februar erneut prüfen. Die Kommission möchte umgehend zusammen mit den chinesischen Behörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Wiederaufnahme des Handels zu ermöglichen.
Inspektionsreise des LVA nach China
Inspektoren des Lebensmittel- und Veterinäramtes (LVA) der EU besuchten China im November 2001, um die Rückstandskontrolle bei lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen zu überprüfen. Die Mitgliedstaaten wurden auf der Sitzung des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses im Dezember über die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen des LVA unterrichtet. Angesichts der Entdeckung weiterer verbotener Substanzen ist die Kommission jetzt der Ansicht, dass Sicherheitsvorkehrungen gerechtfertigt sind.
Exporte aus China in die EU
Von dem Verbot betroffene Produkte aus China sind Kaninchenfleisch, Geflügelfleisch, Honig, Muscheln, Krebstiere, gefrorene Krabben und Garnelen sowie Heimtierfutter. Im Jahre 2000 machten diese Einfuhren einen Wert von 327,7 Millionen Euro aus. Folgende Produkte sind von dem Verbot nicht betroffen: Fischereiprodukte aus der Hochseefischerei (mit Ausnahme von Krebstieren) und Därme.
Die Einfuhr dieser Produkte aus China in die EU machte im Jahre 2000 400,4 Millionen Euro aus.
Der Beschluss wird nach Vorlage weiterer Informationen seitens der zuständigen chinesischen Behörden und auf der Grundlage weiterer Inspektionsbesuche des LVA überprüft werden.
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